Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

R+W Engelhorn GmbH & Co KG
Engelhorntools
Ernst-Naujoks-Str. 2
D-69181 Leimen
Telefon: +49 (0) 6224-707-400
E-Mail: info@engelhorn-tools.de


I. Pflichten des Vermieters

1. Überlassung und Zustand der Mietobjekte

Dem Mieter wird ein Gerät oder Objekt zum Gebrauch überlassen. Die Geräte/Objekte werden regelmäßig gewartet und in gereinigtem Zustand übergeben.

2. Wartung, Ausfall, Reinigung

Die Vermieterin übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter infolge eines Ausfalls des Mietobjekts entstehen. Wird das Gerät/Objekt übermäßig verschmutzt zurückgegeben, kann eine Reinigungsgebühr von mindestens 30,00 € erhoben werden.


II. Pflichten des Mieters

1. Mietpreis

Der Mietpreis richtet sich nach der jeweils gültigen Preisliste und ist im Voraus zu entrichten.

2. Nutzung der Geräte/Objekte

Das Gerät/Objekt darf ausschließlich vom Mieter selbst oder unter seiner direkten Aufsicht genutzt werden. Eine Untervermietung ist untersagt. Der Mieter haftet für alle Handlungen, als ob es sich um eigene handeln würde.

3. Sorgfaltspflicht

Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät/Objekt pfleglich zu behandeln, technische Vorschriften einzuhalten sowie vor Fahrtantritt alle vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlende Gegenstände nach der Übergabe gehen zu Lasten des Mieters.

4. Nutzungsbeschränkungen

Die Nutzung des Mietobjekts ist unzulässig für:

  • motorsportliche Veranstaltungen,
  • Demonstrationen,
  • Testzwecke,
  • gewerbliche Personen- oder Güterbeförderung,
  • oder zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken (auch nach dem Recht des Tatortes).

5. Anzeigepflicht bei Schäden und Unfällen

Unfälle sind dem Vermieter unverzüglich, spätestens bei Rückgabe, schriftlich zu melden – inklusive Skizze, Namen und Anschriften der Beteiligten sowie etwaiger Zeugen. Die Polizei ist zu verständigen, sofern keine anderweitige zuverlässige Aufklärung möglich ist. Brand- oder Diebstahlschäden sind umgehend der Polizei und dem Vermieter anzuzeigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden.

6. Rückgabe

Die Rückgabe erfolgt am vereinbarten Ort und ausschließlich während der Geschäftszeiten. Wird der vereinbarte Rückgabezeitpunkt überschritten, fällt eine Entschädigung in Höhe einer Tagesmiete pro angefangenen Tag sowie eine Handlingpauschale von 15,00 € an.

7. Auslandsnutzung

Der Mieter ist verpflichtet, geplante Fahrten mit dem Mietobjekt ins Ausland vor Mietbeginn schriftlich anzuzeigen und genehmigen zu lassen.


III. Haftung des Vermieters

Die Vermieterin haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
Für unentgeltliche Gefälligkeiten durch Mitarbeiter (z. B. beim Transport, Anbringen, Anhängen von Anhängern oder Verstauen von Geräten) wird keine Haftung übernommen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.


IV. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet für:

  • alle durch ihn verursachten Schäden am Mietobjekt,
  • die Rückgabe im ursprünglichen Zustand,
  • Schäden durch Brand, Explosion oder Diebstahl,
  • alle Schäden bei grober Fahrlässigkeit, Alkohol- oder Drogenmissbrauch, Unfallflucht,
  • Verletzung der Sorgfaltspflicht oder Anzeigepflichten.

Zusätzlich haftet der Mieter für:

  • Sachverständigenkosten,
  • Abschleppkosten,
  • Wertminderung,
  • Mietausfall (bis zur Höhe der Tagesmiete je Ausfalltag),
  • Schäden durch unsachgemäße Beladung.

Bei Zweifeln an der Vertrauenswürdigkeit oder bei Vertragsverstößen ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen.


V. Kaution

Vor Mietbeginn ist eine Kaution in festgelegter Höhe zu hinterlegen. Die Rückzahlung erfolgt nach Rückgabe und Prüfung des Mietobjekts.


VI. Umbuchung durch den Mieter

Umbuchungen sind grundsätzlich möglich, sofern das gewünschte Mietobjekt zum neuen Zeitraum verfügbar ist. Etwaige Preisunterschiede durch Tarifänderungen werden entsprechend berechnet.


VII. Stornierung und Umbuchung

  • Stornierungen und Umbuchungen müssen schriftlich erfolgen.
  • Bis 24 Stunden vor Mietbeginn ist eine Stornierung kostenfrei möglich.
  • Bei späteren Stornierungen werden 50 % der vereinbarten Mietkosten fällig.

VIII. Betankung

Geräte mit Verbrennungsmotor werden vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt zurückgegeben werden. Andernfalls erfolgt die Betankung durch den Vermieter auf Kosten des Mieters (nach Verbrauch und Zeitaufwand).


IX. Schlussbestimmungen

  • Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen des Vertrags bedürfen der Schriftform.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
  • Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

X. Streitbeilegung

Wir sind verpflichtet und bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes (Zentrum für Schlichtung e. V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl, www.universalschlichtungsstelle.de) teilzunehmen.


Gerichtsstand: Leimen
Es gilt deutsches Recht.

Stand: 29. September 2022

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