AGBs

R+W Engelhorn GmbH & Co KG
Engelhorntools

Ernst-Naujoks-Str. 2
D-69181 Leimen
Fon: +49 (0) 6224-707-400
Mail: info@engelhorn-tools.de

I. Pflichten des Vermieters

1. Tauglichkeit des Gerätes/Objektes

Dem Mieter wird vom Vermieter ein Gerät/Objekt zum Gebrauch überlassen.

2. Wartung, Ausfall, Reinigung

Die vom Vermieter bereitgestellten Geräte/Objekte werden regelmäßig gewartet. Beim Ausfall eines Gerätes/Objektes haftet der Vermieter nicht für hierdurch entstandene Schäden des Mieters. Die Geräte/Objekte werden im gereinigten Zustand übergeben. Ebenso müssen die Geräte/Objekte nach Mietende zurückgegeben werden. Wird das Geräte/Objekte übermäßig verschmutzt nach Mietablauf zurückgegeben, muss der Mieter die Kosten von min. 30,- € für die Reinigung übernehmen

II. Pflichten des Mieters

1. Mietpreis

Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste des Vermieters. Der Mietpreis wird im Voraus entrichtet.

2. Maschinen

Das Gerät/Objekt darf nur vom Mieter oder unter dessen Aufsicht geführt werden. Der Mieter verantwortet das Handeln des jeweiligen Mietobjektes wie sein eigenes.

Das Untervermieten von Mietobjekten ist untersagt.

3. Sorgsamkeitspflicht

Mieter haben das Gerät/Objekt pflegsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen und technischen Regeln zu beachten sowie das Gerät/Objekt ordnungsgemäß zu sichern. Der Mieter ist außerdem verpflichtet, die vorgeschriebenen Ausrüstungsgegenstände des jeweiligen Gerätes/Objektes vor Abfahrt auf Vollständigkeit zu prüfen. Fehlen vorgeschriebene Ausrüstungsgegenstände nach Abholung des Gerätes/Objekts, haftet der Mieter hierfür allein.

4. Nutzungsbeschränkung

Dem Mieter ist es untersagt, das Gerät zu motorsportlichen Veranstaltungen, Demonstrationen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- und Güterbeförderung sowie zu sonstigen rechtwidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts sind, zu benutzen.

5. Anzeigepflicht

Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sogleich, spätestens bei der Rückgabe des Gerätes/Objekts über die Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaige Zeugen enthalten. Der Mieter hat nach dem Unfall die Polizei zu verständigen soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise, z.B. Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand oder Entwendungsschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.

6. Geräte/Objekt Rückgabe

Der Mieter ist verpflichtet, das Gerät/Objekt bei Ablauf der Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Die Rückgabe kann nur während der Geschäftszeit geschehen. Wird der Rückgabezeitpunkt überschritten, ist der Mieter unbeschadet weiterer Haftung verpflichtet, für den Zeitraum der Überschreitung eine Entschädigung in Höhe des Mietpreises jedes angefangenen bzw. vollendeten zusätzlichen Tages und einer Handlingpauschale von 15,- € zu zahlen.

7. Auslandsfahrten

Sollte der Mieter die Absicht haben mit einem unserer Mietanhänger in das Ausland zu fahren, so ist er verpflichtet dies dem Vermieter vor Mietbeginn mitzuteilen.

III. Haftung des Vermieters

Der Vermieter (d.h. er selbst und seine Mitarbeiter) haftet abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).

IV. Haftung des Mieters

Der Mieter haftet nach dem allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Gerät/Objekt beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Gerät/Objekt in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten, wie Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfall und Selbstbeteiligung. Wird das Gerät/Objekt durch Brand, Explosion oder Entwendung beschädigt, ist dies sofort dem Vermieter telefonisch mitzuteilen und keine Reparaturversuche zu unternehmen. Der Mieter haftet für Schäden am Gerät/Objekt und für die Schadensnebenkosten voll, wenn er den Schaden durch grobes Verschulden herbeigeführt hat, er Unfallflucht begangen hat oder der Schaden bei Alkohol- und drogenbedingter Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Der Mieter haftet für Schäden ferner voll, wenn er gegen die Obliegenheiten der Führungsberechtigung oder der Anzeigepflicht verstoßen hat, oder die Verletzung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Ebenfalls haftet der Mieter für alle durch das Ladegut entstehenden Schäden, auch bei Haftungsbeschränkung. Bei Mietausfallkosten haftet der Mieter bis zu Höhe einer Tagesmiete je Tag an dem das beschädigte Mietobjekt des Vermieters nicht zur Vermietung zur Verfügung steht.

Bei ernsthaftem Zweifel an die Vertrauenswürdigkeit des Mieters und bei Verstoß gegen die Mietbedingungen, ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag fristlos zu kündigen oder gar nicht erst auszustellen.

V. Kaution / Versicherung

Als Kaution muss ein fest gemachter Geldbetrag oder die Summe der Selbstbeteiligung in bar hinterlegt werden. Im Schadensfall haftet der Mieter mit einer Selbstbeteiligung von max. 2.000 € im Schadensfall.

VI. Umbuchung durch den Mieter

Hier ist zu beachten, dass durch eine etwaige Tarifdifferenz, ein Mehr- oder Minderpreis entstehen kann, wenn an dem gewünschten Ausweichtermin andere Preise gelten.

Umbuchungen sind in der Regel zu jedem Zeitpunkt möglich, sofern der Mietgegenstand in dem gewünschten Zeitraum nicht schon vermietet ist.

VII. Stornierung durch den Mieter

Bei Buchung zahlen Sie bitte die errechnete Gebühr in Höhe des Mietpreises. Stornieren Sie Ihre Buchung später wird keine Gebühr erstattet. Außer im Falle die Stornierung wird 7 Tage vor Beginn der Miete storniert. Bei telefonischer Buchung oder Umbuchung können etwaige kosten entstehen.

Stornierung wegen Corona-Regeln:

Für den Fall, dass durch verbindliche Regeln des Bundes oder des Landes Baden-Württemberg die Vermietung von Geräten/Objekte am Tag der Anmietung untersagt wird, wird der volle Mietpreis durch uns erstattet.

Etwaige Kontaktbeschränkungen ermöglichen hingegen keine kostenfreie Stornierung. Für die Einhaltung etwaiger Kontaktbeschränkungen ist der Mieter selbst verantwortlich.

VIII. Geräte mit Treibstoff

Alle Mietgeräte die mit Treibstoff zu betreiben sind werden dem Mieter vollgetankt übergeben und müssen vollgetankt zurückgegeben werden. Erforderliche Betankungen werden zu Lasten des Mieters nach Verbrauch und Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

IX. Schlussbestimmung

Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies kann nur schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, so berührt es die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der Unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vernünftigerweise vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

Wir sind verpflichtet und bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor der Universalschlichtungsstelle des Bundes – Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8 in 77694 Kehl, www.universalschlichtungsstelle.de, teilzunehmen.

Gerichtstand ist Leimen. Es gilt deutsches Recht.

Leimen, 29. September 2022

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